Prothetische Zahnheilkunde, auch Zahnersatz genannt, umfasst im Allgemeinen die Wiederherstellung bzw. den Erhalt von Kaufunktion, Sprache (Phonetik) und Aussehen (Ästhetik). Diese Ziele können in der zahnärztlichen Praxis durch vielfältige Maßnahmen erfüllt werden, wobei grundsätzlich zwischen dem herausnehmbaren und dem festsitzenden Zahnersatz sowie einer Kombination beider Arten (kombiniert festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz) unterschieden wird. Im Allgemeinen gehören dazu:
- Kronen
- Brücken
- Prothesen (Teilprothesen, Totalprothesen)
- kombinierte Versorgungsformen
- Implantat getragene Kronen, Brücken oder Prothesen
Festsitzender Zahnersatz
Dieser beinhaltet Kronen- und Brückenversorgungen stark kariöser oder großflächig gefüllter Zähne.
Kronen können von natürlichen Zähnen oder von Implantaten aufgenommen werden. Brücken finden Anwendung, wenn bereits Zähne fehlen.
Kombiniert festsitzend-herausnehmbaren Zahnersatz
Bei kombiniertem Zahnersatz handelt es sich um herausnehmbare Prothesen, die mit fest sitzenden Verankerungselementen an verbliebenen Zähnen oder Implantaten sicheren Halt finden.
Herausnehmbaren Zahnersatz
Der herausnehmbare Zahnersatz ist rein mundschleimhautgetragen und findet bei zahnlosen Patienten Anwendung.
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